Snack-Import von den USA nach Europa — Was Händler wissen sollten

US-Snacks wie Reese's, Hershey's, Pop-Tarts und Sour Patch Kids sind im europäischen Convenience-Handel zunehmend gefragt. Für den Import gelten die EU-Lebensmittelvorschriften, Zollvorgaben und nationale Kennzeichnungsanforderungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Punkte.

Zoll und Einfuhr

Lebensmittel-Importe aus Drittländern in die EU erfolgen über den zolltarifrechtlichen Rahmen (TARIC) und unterliegen den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung Lebensmittelrecht). Zuckerwaren und Schokoladenprodukte fallen unter spezifische Zollnomenklaturen (z. B. Position 1704 für Zuckerwaren, 1806 für Schokolade). Importeure benötigen eine EORI-Nummer und müssen die Sendungen ggf. einer amtlichen Lebensmittelkontrolle unterziehen.

Kennzeichnungspflichten

Beim Inverkehrbringen in der EU müssen US-Importprodukte EU-konform gekennzeichnet sein. Verpflichtende Angaben nach LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) umfassen: Verkehrsbezeichnung, vollständiges Zutatenverzeichnis (mit Allergenkennzeichnung in Fettdruck), Nährwerttabelle, Nettoverpackungsmenge, Mindesthaltbarkeit oder Verbrauchsdatum, Name und Anschrift des EU-Inverkehrbringers, Ursprungsland sowie ggf. zusätzliche Hinweise (z. B. Farbstoffe).

Beschaffungswege

Im europäischen Markt sind US-Markenartikel typischerweise über drei Wege erhältlich: (1) lokale Tochtergesellschaften des Herstellers oder lizenzierte EU-Distributoren (Originalrezeptur mit EU-Etikett), (2) Parallelimporte mit US-Originalverpackung und ggf. EU-Aufkleber, oder (3) eigens für den EU-Markt angepasste Produktionsstandorte (z. B. mit reduziertem Koffeingehalt oder zugelassenen Farbstoffen). Für den Großhandel sind autorisierte Wege rechtssicher zu bevorzugen.