E-Zigaretten und Liquids sind in der EU durch die Tobacco Products Directive (2014/40/EU, TPD) reguliert. Für den Großhandel sind Kennzeichnung, Nikotinhöchstmengen, Behältervolumen und Notifizierungspflichten zentrale Themen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Wichtige TPD-Vorgaben
- Nikotin: Maximaler Nikotingehalt in Liquids 20 mg/ml.
- Tankvolumen: Maximal 2 ml für Tanks/Pods nikotinhaltiger E-Zigaretten.
- Liquid-Flaschen: Maximal 10 ml für nikotinhaltige Nachfüllflaschen.
- Notifizierung: Jedes Produkt muss sechs Monate vor dem Inverkehrbringen bei den nationalen Behörden des Vertriebslands notifiziert werden.
- Warnhinweise: Pflichtangabe „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf 30 % der Verpackungsfläche; nationale Vorgaben können zusätzliche Hinweise erfordern.
Gängige Produktkategorien
Im B2B-Handel finden sich aktuell drei Hauptkategorien: Einweg-E-Zigaretten (Disposables, vorbefüllt, fest verbaute Batterie — z. B. Elf Bar 600), Pod-Systeme (wiederaufladbar, mit austauschbaren Pods — z. B. Elf Bar Elfa, Lost Mary, SKE) und Nachfüll-Liquids (separate Flaschen, kompatibel mit offenen Tanks und Pods — z. B. ELFLIQ).
Aktuelle Entwicklung: Einweg-E-Zigaretten
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben Verbote oder Einschränkungen für Einweg-E-Zigaretten beschlossen oder angekündigt — darunter Frankreich (Verbot in Kraft seit 2025) und Belgien. Das Vereinigte Königreich hat im Juni 2025 ein Verbot umgesetzt. Auf EU-Ebene existieren Initiativen zur Überarbeitung der TPD. Händler sollten die jeweilige nationale Rechtslage im Vertriebsland prüfen und Pod-Systeme als wiederverwendbare Alternative in Betracht ziehen.