Energy-Drinks zählen seit Jahren zu den umsatzstärksten Getränkekategorien im Convenience-Handel. Neben den etablierten Marken Red Bull und Monster haben sich Anbieter wie Prime, Ghost und Bang im Markt positioniert. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über das aktuelle Markenbild und die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU.
Marken im Überblick
Prime Hydration & Prime Energy
Prime wurde 2022 von KSI (Olajide Olatunji) und Logan Paul gegründet. Die Produktlinie umfasst Prime Hydration (Sportgetränk mit Elektrolyten und Kokoswasser, ohne Koffein) und Prime Energy (Energy-Drink-Dose mit Koffein). Die Marke ist über reguläre Handelskanäle in der EU verfügbar; für den EU-Markt gelten die in dieser Region zulässigen Koffeinmengen und Kennzeichnungspflichten.
Ghost Energy
Ghost ist eine US-amerikanische Marke aus dem Sports-Nutrition-Umfeld. Bekannt sind unter anderem Geschmacks-Kooperationen mit etablierten Süßwarenmarken (z. B. Sour Patch Kids, Warheads). Ghost wird in mehreren europäischen Märkten geführt.
Bang Energy
Bang Energy gehört seit der Übernahme durch Monster Beverage im Jahr 2023 zur Monster-Beverage-Gruppe. Die Marke richtet sich an Fitness- und Lifestyle-orientierte Käufergruppen und ist mit verschiedenen Geschmacksvarianten am Markt vertreten.
Red Bull, Monster, Rockstar
Red Bull (Red Bull GmbH, Österreich), Monster Energy (Monster Beverage Corporation, USA) und Rockstar (PepsiCo) zählen zu den etablierten Marken im Segment und sind in nahezu allen europäischen Vertriebskanälen gelistet.
Rechtlicher Rahmen in der EU
Energy-Drinks gelten innerhalb der EU als Lebensmittel und unterliegen damit unter anderem der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) sowie nationalen Regelungen einzelner Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Punkte:
- Koffeingehalt: EU-weit gilt bei aromatisierten Erfrischungsgetränken eine Höchstgrenze von 320 mg Koffein pro Liter. Produkte, die für den EU-Markt produziert werden, halten diese Vorgabe ein.
- Warnhinweise: Bei einem Koffeingehalt über 150 mg/l ist die Angabe „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" verpflichtend, jeweils in der Sprache des Vertriebslands.
- Pfand auf Einwegverpackungen (Deutschland): Auf Einwegdosen und PET-Flaschen für Energy-Drinks wird in Deutschland nach Verpackungsgesetz ein Pfand in Höhe von 0,25 € erhoben.
- Altersregelungen einzelner Länder: Litauen hat den Verkauf von Energy-Drinks an Minderjährige bereits 2014 gesetzlich untersagt. In weiteren EU-Mitgliedstaaten bestehen vergleichbare Regelungen oder werden diskutiert. In Deutschland sind Energy-Drinks weiterhin altersunabhängig erhältlich.
Sortimentsaspekte für den Convenience-Handel
Im Energy-Drink-Segment kombinieren typische Sortimente etablierte Marken mit jüngeren Anbietern. Welche Mischung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Standort, Kundenstruktur und Vertriebskanal ab. Limited Editions und neue Geschmacksrichtungen werden im Segment regelmäßig eingeführt und können die Nachfrage einzelner Marken zeitweise verändern.
Großhandelsanfragen über CH Distribution
CH Distribution beliefert gewerbliche Abnehmer in Europa mit internationalen Markenprodukten. Für konkrete Verfügbarkeiten, Konditionen oder eine Sortimentsabstimmung zu Energy-Drinks und weiteren Kategorien können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail erreichen.